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Haftungsadressaten in DLT-Netzwerken
DLT-Netzwerke - besser bekannt unter ihrem Hauptanwendungsfall Blockchain - stellen die Rechtsordnung vor eine Vielzahl ungelöster Fragen. Wenig untersucht ist bislang die Rechtsnatur der Kooperation zwischen den in DLT-Netzwerken agierenden Personen. Der Autor untersucht dabei insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Gemeinschaft nach den §§ 741 ff BGB. Einbezogen werden insbesondere die unterschiedlichen Beteiligtengruppen und die Rechtsdurchsetzungsdimension mit ein. ...

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